Si-Ge-Ko
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).
Tätigkeiten, die sich aus der Baustellenverordnung ergeben:
Ausführungsphase des Bauvorhabens:Gegebenenfalls Aushängen und Anpassen der Vorankündigung.
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Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen.
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Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte).
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Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und –begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse.
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Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen.
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Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
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Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
Diese Vorteile bringt Ihnen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Festlegung auf Maßnahmen zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken. Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) analysiert die Pläne auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken. Er kennt die organisatorischen und logistischen Kniffe, die im Sinne der Baustellenverordnung eine höhere Sicherheit, sowie Kosten- und Zeitersparnis bringen. Deshalb stimmt der SiGeKo sein Wissen mit den Architekten, Ingenieuren und Baufirmen ab, damit möglichst frühzeitig alle relevanten Fakten in die Erstellung des Sicherheitskonzeptes einfließen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator trägt durch seine ausführlichen Planungen und Beratungen erheblich dazu bei Unfällen und Störfällen mit Personen- und/oder Sachschäden zu vermeiden. Dadurch fördert er den reibungslosen Bauablauf und bewahrt Sie (den Bauherren) und die bauausführenden Firmen vor hohen betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Schäden, die durch Arbeitsunfälle entstehen könnten.
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Koordiniert Sicherheitsvorgaben und -maßnahmen zwischen allen Beteiligten auf der Baustelle
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Erhebliche Kosteneinsparungen durch Vermeidung von Unfällen / Störfällen
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Deutliche Zeitersparnis für den Bauherren